Google+ Einladung

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SIEG HörTechnic möchte gerne mit Ihnen in Kontakt kommen und bleiben. Darum Twittern wir Link, sind bei Facebook unterwegs Link, schauen ab und an bei Xing rein. Doch für Google Plus fehlt uns noch eine Einladung.
Falls Sie uns einladen möchten, hier die E-Mailadresse

und hier noch der Link zu plus.google.com .

 

Muß der Schallschlauchwechsel bezahlt werden?

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Vorab: Wir berechnen den Schallschlauchwechsel bei einer Otoplastik nicht.

Warum? Die Krankenkassen bezahlen für alle anfallenden Serviceleistungen einen Pauschalbetrag. Damit sind alle Arbeiten an einem zuzahlungsfreien Hörgerät abgedeckt, für 6 Jahre.

Ein Schallschlauchwechsel hat keine anderen Kosten bei einem teureren Hörgerät als bei einem zuzahlungsfreien Hörgerät, somit fällt bei SIEG auch keine Zuzahlung bei einem Schallschlauchwechsel an.

Bei Sonderwünschen wie z.B. farbiger Schlauch, StayDry Tube (trockenbleibender Schlauch), Schlauch in Hautfarbe, besonders dünner oder dicker Schlauch können zusätzliche Kosten anfallen, doch gut 99% der Schlauchauswechselungen bei gesetzlich versicherten Kunden werden ohne Zuzahlung durchgeführt.

Muss das jeder Akustiker so machen?
Bei zuzahlungsfrei abgegebenen Hörgeräten:  ja.
Bei Hörgeräten mit Zuzahlung wird oft eine Zuzahlung verlangt, eine vernünftige Begründung für die Zuzahlung habe ich noch nicht gehört.

Fragen Sie beim nächsten Schlauchwechsel doch mal nach, falls Sie eine Zuzahlung leisten sollen. Eine vorgeschriebene Zuzahlung für Reparaturen existiert in der Hörgeräteakustik nicht. Da Kunden das Zuzahlungsgehabe jedoch von Ärzten und Apotheken kennen, wird dann wohl auch schnell bei dem Akustiker die Zuzahlung einfach abgenickt.

Sammlung von Hörgeräten für Uganda

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Wir sammeln gebrauchte Hörgeräte für einen karitativen Verein, der sich in Uganda um Waisen kümmert.

Falls Sie gebrauchte, nicht mehr benötigte Hörsysteme spenden wollen, senden Sie diese bitte bis zum 11.07.2011 an:

SIEG HörTechnic GmbH
Stedefreunder Str. 4
33729 Bielefeld

Auch später sammeln wir Hörgeräte und werden sie bei nächster Gelegenheit einem ähnlichen Zweck zukommen lassen.

 

IV-Beiträge zu Hörgeräten (CH)

Neben

Dies ist eher eine Information für Leser aus der Schweiz:

Die IV (Invalidenversicherung) hat neue Beträge für die Hörgeräte festgelegt.
840,- Franken (694,-€) für ein Hörgerät und 1.650,- (1.360,-€) Franken für 2 Hörgeräte werden ab nun von der IV Übernommen. Hinzu kommen noch Pauschalen für Reparaturen und Batterien.

Im Vergleich dazu sehen die Festberäge in Deutschland eher schlecht aus. 360,- € bekommen viele Versicherte als Festbetrag von der Krankenkasse für das erste Hörgerät, für das zweite sind es oft nur 288,- €.

Trotz der Kürzungen im schweizer Gesundheitswesen ist somit noch immer eine hochwertigere Versorgung als in Deutschland sichergestellt.