IV-Beiträge zu Hörgeräten (CH)

Neben

Dies ist eher eine Information für Leser aus der Schweiz:

Die IV (Invalidenversicherung) hat neue Beträge für die Hörgeräte festgelegt.
840,- Franken (694,-€) für ein Hörgerät und 1.650,- (1.360,-€) Franken für 2 Hörgeräte werden ab nun von der IV Übernommen. Hinzu kommen noch Pauschalen für Reparaturen und Batterien.

Im Vergleich dazu sehen die Festberäge in Deutschland eher schlecht aus. 360,- € bekommen viele Versicherte als Festbetrag von der Krankenkasse für das erste Hörgerät, für das zweite sind es oft nur 288,- €.

Trotz der Kürzungen im schweizer Gesundheitswesen ist somit noch immer eine hochwertigere Versorgung als in Deutschland sichergestellt.