SGB 5 §33 5b

Der §33 im Sozialgesetzbuch wurde geändert. Lange Zeit gab es Unstimmigkeiten darüber, ob ein Hörgeräteträger, der neue Hörgeräte benötigt, erneut eine ohrenärztliche Verordnung benötigt. Viele Krankenkassen haben eine Verordnung für eine Folgeversorgung nur noch dann gewünscht, wenn das alte Hörgerät noch keine sechs Jahre alt waren. Nach 6 Jahren benötigen die Akustiker in der Regel keine neue Verordnung mehr für weiterlesen SGB 5 §33 5b