Neue Festbeträge wurden für Hörgeräte festgelegt

Nachdem dieser Artikel von mir ausgeblendet wurde um keine Fragen heraufzubeschwören zu denen es noch keine zufriedenstellenden Antworten gibt, habe ich mich nach dem Bericht von Stiftung Warenzest: 20.08.2013 Gesetzliche Kranken­versicherung: Kassen zahlen höheren Zuschuss für Hörgeräte dazu entschlossen diesen Bericht doch zu veröffentlichen.

Bitte kalkulieren Sie nicht mit dem Festbetrag von über 700,-€, denn die Erfahrung zeigt, das die Krankenkassen nur den Weg zur Billigversorgung gehen. Durch welche Zusätze, in den kommenden Verträgen, steht noch nicht fest, doch den Sinn hinter der Neuregelung der Festbeträge für Hörgeräte wurde schon jetzt der verdreht.
Einen optimaler Behinderungsausgleich wurde gefordert, gekommen ist ein bestmögliches Verstehen in ruhiger Umgebung.
Mehr kann für den daraufhin festgelegten Betrag auch nicht gefordert werden, nur das die Hilfsmittelrichtlinien andere Gedankengänge als Grundlage haben.

Gut 15 Monate hat es nun gedauert, nachdem die neuen Hilfsmittelrichtlinien abgesegnet wurden, bis ein neuer Festbetrag für Hörgeräte festgelegt wurde.
Der bisherige Höchstbetrag lag bei 421,28€ und war für eine ausreichende Versorgung ausgelegt. (Der von den meisten GKV unterschritten wurde. Teilweise um 61,28€)
Da nun aber die bestmögliche Versorgung von den Krankenkassen übernommen werden sollte hat dieser Betrag nicht ausgereicht. Auch der neue Betrag stellt eher eine solide Grundversorgung als einen optimalen Behinderungsausgleich sicher, doch die Richtung ist richtig.

Der Vorstand des Spitzenverbandes der Gesetzliche-Kranken-Versicherungen (GKV) hat einen neuen Festbetrag für Hörgeräte festgelegt.

Der Festbetrag (Ein Höchstbetrag und nicht Vertragspreis )für Hörgeräte liegt demnach ab dem 01.11.2013 für:

  • Ein Hörgerät (Inkl. 7% MwSt.) bei 784,94 €
  • Für das zeitgleich angepasste 2. Hörgerät bei 638,22 €

Dieser Abschlag für das 2. Hörgerät wird mit der Arbeitsersparnis des Akustikers begründet, die er hat wenn zwei Hörgeräte gleichzeitig angepasst werden.

Für diesen Betrag sollen Hörgeräte geliefert und angepasst werden die gewisse Mindestanforderungen erfüllen:

  • Digitaltechnik
  • Mehrkanaligkeit (mindestens 4 Kanäle)
  • Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung
  • mindestens 3 Programme
  • Verstärkerleistung < 75dB

Nun darf sich aber noch nicht zu früh gefreut werden. Denn der Festbetrag ist ein Höchstbetrag, der von den Krankenkassen maximal für die Regelversorgung bezahlt werden darf!

Was welche Krankenkasse wirklich in die Verträge mit den Hörgeräteakustikern schreibt bleibt abzuwarten.

Als Besipiel: Der bis zu Ende Oktober gültige Festbetrag von 421,28 € ist bei einer sehr großen Ortskrankenkasse zu einem Betrag von 360,-€ geworden. Die Betriebskrankenkassen haben gut 390,-€ bezahlt und eine Angestellten Krankenkasse hat 420,-€ inkl. Otoplastik übernommen.

Ein Traum wär eine einheitliche Regelung über alle Krankenkassen hinweg und eine Einigung auf den festgelegten Festbetrag des Spitzenverbandes.

Wobei auch hier der Bürokratie wieder ein Schildbürgerstreich gelungen ist.

Es wird bei den Festbeträgen unterschieden:

  1. Festbeträge für Kinder/Jungendliche bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres.
  2. Festbeträge für Menschen mit an Taubheitgrenzender Schwerhörigkeit nach WHO4
  3. Festbeträge für Schwerhörige die in den anderen beiden Kategorien nicht erfasst sind

Durch die Mindestanforderungen für (2.) die WHO4 Versorgungen und deren Berechnung kann es nun vorkommen das bei einseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit kein ausreichend starkes Hörgerät angepasst werden darf und hier ein Einzelfallentscheid benötigt wird. Die BIHA (Bundesinnung der Hörgeräteakustiker) hat auf dieses Problem aufmerksam gemacht und durch das streichen der Verstärkungsleistungsbegrenzung in den Anforderungen wäre das Problem beseitigt worden, doch leider ist der Ruf unerhört geblieben. Tröstlich ist nur das diese Fälle nicht häufig vorkommen und somit nur ab und an für Aufregung sorgen werden.

Alles in Allem lässt sich aber sagen: Die Versorgungsqualität kann durch die neuen Festbeträge deutlich zunehmen und eine Versorgung mit besseren Hörgeräten ist auch in der Grundversorgung Flächendeckend möglich.

Genauere Angaben, was welche Krankenkasse ab wann genau bezahlt wird erst in den nächsten Wochen/Monaten bekannt werden. Sobald sich etwas tut werden Sie es bei hier erfahren.

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Über Werner Eickmann

Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Als selbständiger Hörakustikmeister und Familienvater mit 4 Kindern nutze ich viel der wenigen freien Zeit für diese Homepage.

Hunde, Katzen, Hühner, Schafe und Meerschweinchen, sowie Axolotl, Fische und Wellensittiche sorgen für ein angenehmes akustisches Umfeld zu Hause, das ab und an durch Mundharmonika, Klavier und Gitarre bereichert wird.

Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers. Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.

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