Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker hat einen neuen Vertrag mit den Betriebskrankenkassen BKK verhandelt. Wir, die SIEG HörTechnic GmbH, sind diesem Vertrag beigetreten.
Was heisst das für die Versicherten der BKK?
- Stichtag ist der 01.11.2013 (Tag der Übergabe der Hörgeräte die Sie behalten.)
- Versorgungspauschale 741,-€ je Hörgerät (inkl. Nachbetreuung von 6 Jahren)
- Für das 2., zeitgleich angepasste Hörgerät nur 585,-€ (wegen der Arbeitsersparnis bei der Hörgeräteanpassung). Bei SIEG HörTechnic GmbH entstehen dem Kunden hierdurch keine höheren Kosten.
- Reparaturpauschale 150,-€/je Hörgerät (einmalig für 6 Jahre)
- Aufzahlungsfreie Hörgeräte müssen angeboten werden! (Auch zur Ausprobe!)
- Zusammen mit den Otoplastiken, der Pauschale, dem Abschlag und natürlich den Hörgeräten bezahlt die BKK somit 1.696,58€ für eine beidseitige Hörgeräteversorgung.
Mindestausstattung der Hörgeräte:
- 4 Kanäle
- 3 Hör-Programme
- Störschallreduzierung
- Rückkopplungsunterdrückung
- Adäquate Verstärkungsleistung inkl. ausreichender Verstärkungsreserve
Ablauf der Hörgeräteversorgung:
- Wer das erste mal Hörgeräte bekommt benötigt eine Verordnung eines HNO-Arztes
- Wessen Hörgeräte älter als 6 Jahre sind kann direkt zu einem Hörgeräteakustiker gehen
- Die Kontrolle der Hörgeräteversorgung durch einen HNO-Arzt ist für die Abrechnung nicht erforderlich
- Mindestens eine aufzahlungsfreie Hörgeräteversorgung muss Ihnen angeboten werden
- Ein Fragebogen muss ausgefüllt werden. Zum Vergleich des Hörens mit und ohne Hörgerät.